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Allg. Geschäftsbedingungen & Platzordnung

Regelungsbereich

Diese AGB´s regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“.

Die vertraglichen Leistungen des Campingplatzes werden aufgrund der vorliegenden jeweils gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“ Vertragsbestandteil.

Buchungen

Der Hauptanteil unserer Stellplätze ist nicht parzelliert und daher nicht buchbar.

Buchungen sind nur auf den Komfortplätzen (Achtung: in der Hauptsaison ist nur eine wochenweise Buchung – von Sonntag bis Sonntag –) möglich. Die Buchung kann telefonisch, postalisch, per FAX oder per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung bzw. Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an.

Ihre verbindliche Buchungsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte und überweisen eine Anzahlung von 50,00 Euro innerhalb von 14 Tagen auf das Konto 7000 8289 bei der Kreissparkasse Steinfurt, BLZ 403 510 60 (IBAN: DE84 4035 1060 0070 0082 89, Swift-BIC; WELADED1STF) unter Angabe des Namens und der Reservierungsnummer. Der Restbetrag ist spätestens 1 Tag vor Abreise in der Rezeption zu zahlen.

Anreise

Der gebuchte Stellplatz kann am Anreisetag ab 15.°° Uhr belegt werden.

Abreise

Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 12.°° Uhr sauber geräumt zu verlassen. Sie können unseren Campingplatz jedoch noch bis 21.°° Uhr – ohne Aufpreis – nutzen.

Platznutzung

Der gebuchte Stellplatz darf nur mit der angegebenen Personen-, PKW-, Wohnwagen- und Zeltanzahl genutzt werden. Der Platzbucher haftet persönlich für die korrekte Angabe aller Daten und für alle Verpflichtungen – insbesondere auch der mitreisenden Gäste - die sich aus dem getätigten Vertrag ergeben.

Rücktritt

In Textform (Postalisch, FAX oder E-Mail) können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen:

Bei einem Rücktritt wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR berechnet und zusätzlich eine Stornogebühr von:

  • Rücktritt bis 40 Tage vor Reservierungstermin 20 % bei gebuchten Aufenthalts
  • Rücktritt bis 20 Tage vor Reservierungstermin 40 % bei gebuchten Aufenthalts
  • Rücktritt bis 7 Tage vor Reservierungstermin 70 % bei gebuchten Aufenthalts

Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise ist die Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“ berechtigt, den vollen Mietpreis zu berechnen.

Stellplätze die einen Tag nach Buchungsbeginn nicht belegt sind, können von der Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“ anderweitig vergeben werden.

Gäste welche ohne schriftliche Benachrichtigung später anreisen können auf einem anderen als den gebuchten Stellplatz untergebracht werden. Stellplätze welche Vorzeitig geräumt werden, können ebenfalls von der Campingplatzleitung weitervermietet werden. Das Weitervermieten von nicht besetzten Stellplätzen bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einer anderen Parzelle des Campingplatzes untergebracht werden konnte.

Haftung

Für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, die der Gast, seine Familienangehörigen oder seine Besucher auf der Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“ oder im Zusammenhang mit dieser erleiden, haftet die Geschäftsleitung nur soweit diese die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jeder Gast ist verpflichtet, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Höhere Gewalt schließt jede Haftung aus.

Platzordnung

Die Platzordnung wird bei der Anreise ausgehändigt bzw. hängt in den Info-Tafeln an den Sanitärgebäuden aus. Sie ist für den Stellplatzbucher sowie seine Familienangehörigen und Gäste verbindlich.

Wer trotz Ermahnung gegen die Platzordnung oder die Ruhezeiten verstößt, kann umgehend vom Platz verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Mietpreises besteht in diesem Falle nicht.

Störende nächtliche Unterhaltungen oder Aktivitäten gleich welcher Art, Party´s etc. sowie das Mitbringen von Hunden haben einen sofortigen Platzverweis zur Folge.

Die Erholungsanlage HERTHA-SEE-GmbH & Co. KG sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Aufsicht für anwesende Gäste. 

Besucher

Nur die namentlich angegebenen Personen dürfen den Stellplatz nutzen. Alle weiteren Besucher des Stellplatzbuchers sind vorab anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.

Jugendliche

Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahre sind nur in Begleitung eines Elternteiles gestattet.

Sonstiges

Bitte beachten Sie, das es außerhalb der Hauptsaison eingeschränkte Öffnungszeiten für die Gaststätte, den Imbiss, den Lebensmittelladen und die Freizeiteinrichtungen gibt.

Die Platzverwaltung behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dieses aus besonderen Gründen notwendig ist.

Zwischen dem Campinggast und der Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“ gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hörstel in Westfalen, so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.

Der Campinggast erklärt sich damit einverstanden, das die Erholungsanlage „HERTHA-SEE GmbH & Co. KG“ sämtliche Angaben sowie Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichert und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abrechnung sowie der Kundenbindung verwendet. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

Foto- Videoarbeiten

Gelegentlich üben wir auf unserer Anlage samt Badesee Bild- und Tonaufnahmen durch. Falls Sie dies nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen.

Grillen

Grillen ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen und auf handelsüblichen Geräten mit min. 30 cm Bodenfreiheit erlaubt. Es ist Rücksicht auf die Stellplatznachbarn zu nehmen.

E-Fahrzeuge

Das Aufladen von E-Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen bewirken einen sofortigen Platzverweis.

Dauercamper Wohnwagen/Mobilheime

Bei Wohnwagen welche älter als 20 Jahre sind und Mobilheime mit einem Alter über 35 Jahre, wird einem Platzwechsel oder einer neu Vermietung nicht mehr zugestimmt.

PV-Anlagen/Balkonkraftwerke

Die Nutzung von privaten PV-Anlagen/Balkonkraftwerken ist nur dann erlaubt, wenn es sich dabei um eine Inselanlage handelt, heißt, dass die Anlage NICHT an unser Stromnetzwerk gekoppelt werden darf !!!!!

Der Betrieb ist der Platzverwaltung umgehend zu melden, damit aus Sicherheitsgründen der  Stromanschluss des Stellplatzes abgestellt wird  – andernfalls besteht die Gefahr der Rückkopplung und somit der Gefährdung von Technikern bei Wartungsarbeiten am Platzeigenen Verteilernetz.

Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teile dieser AGB. Der unwirksame Teil ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche den gesetzlichen und wirtschaftlichen Bestimmungen weitestgehend nahekommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, das sich die vorgenannte AGB als lückenhaft erweist.

Stand Mai 2024

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